Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Nachrangdarlehen Invest
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie Investitionen planen, um in Sachsen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen. Sie können die Förderung für folgende Investitionen bekommen:Errichtung einer neuen Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben höchstens EUR 2,5 Millionen. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt EUR 30.000. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt je geschaffenem Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesichertem Dauerarbeitsplatz EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank Diese leitet den Antrag über das SAB-Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weiter.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie Investitionen planen, um in Sachsen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen. Sie können die Förderung für folgende Investitionen bekommen:Errichtung einer neuen Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben höchstens EUR 2,5 Millionen. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt EUR 30.000. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt je geschaffenem Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesichertem Dauerarbeitsplatz EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank Diese leitet den Antrag über das SAB-Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weiter.“
„Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-dfm-nachrangdarlehen-invest.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.