ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0998
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · SACHSEN · LAND · DARLEHEN

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Nachrangdarlehen Invest

01 Auf einen Blick

Ein Darlehenprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie Investitionen planen, um in Sachsen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen. Sie können die Förderung für folgende Investitionen bekommen:Errichtung einer neuen Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben höchstens EUR 2,5 Millionen. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt EUR 30.000. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt je geschaffenem Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesichertem Dauerarbeitsplatz EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank Diese leitet den Antrag über das SAB-Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weiter.

FÖRDERGEBER
Sachsen
EBENE
Land
FÖRDERART
Darlehen
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie Investitionen planen, um in Sachsen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen. Sie können die Förderung für folgende Investitionen bekommen:Errichtung einer neuen Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben höchstens EUR 2,5 Millionen. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt EUR 30.000. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt je geschaffenem Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesichertem Dauerarbeitsplatz EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank Diese leitet den Antrag über das SAB-Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weiter.“
„Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0998

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/frl-dfm-nachrangdarlehen-invest.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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