ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0999
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · SACHSEN · LAND · DARLEHEN

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) – Sachsenkredit Gründen und Wachsen

01 Auf einen Blick

Ein Darlehenprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel in der Gründungs- und Wachstumsphase finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zins- oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung für den Aufbau oder die Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz, die Übernahme im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, den Erwerb einer tätigen Beteiligung, Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen, den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, Betriebsmittel. Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 5 Millionen betragen. Der Tilgungszuschuss beträgt bei Investitionsdarlehen 5 Prozent der Darlehenssumme (Basissatz). Der Basissatz wird für bestimmte Vorhaben durch Boni auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöht; Betriebsmittelfinanzierungen 2 Prozent der Darlehenssumme. Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme. Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird. Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).

FÖRDERGEBER
Sachsen
EBENE
Land
FÖRDERART
Darlehen
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel in der Gründungs- und Wachstumsphase finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zins- oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen erhalten. Volltext Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung für den Aufbau oder die Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz, die Übernahme im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, den Erwerb einer tätigen Beteiligung, Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen, den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, Betriebsmittel. Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 5 Millionen betragen. Der Tilgungszuschuss beträgt bei Investitionsdarlehen 5 Prozent der Darlehenssumme (Basissatz). Der Basissatz wird für bestimmte Vorhaben durch Boni auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöht; Betriebsmittelfinanzierungen 2 Prozent der Darlehenssumme. Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme. Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird. Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).“
„Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0999

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/gruendung-wachstum.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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