Landes-Technologieförderung – G – Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Wenn Sie in Sachsen als unabhängige Forschungseinrichtung Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie in Sachsen als unabhängige Forschungseinrichtung Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtung beim Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen in Forschung und Entwicklung.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Geschäfts- und Forschungsbetrieb im Freistaat Sachsen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder-gesellschaft sind und die keine institutionelle Grundförderung, das bedeutet eine Förderung von mehr als 20 Prozent, erhalten.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/land-technologieforderung-g-invest-industrie.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.