Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Kurztext Wenn Sie Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Orientierung. Gefördert werden folgende Maßnahmen:Fördergegenstand 1: Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO), Fördergegenstand 2: Projektdurchführung von „komm auf Tour“, Fördergegenstand 3: „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und Fördergegenstand 4: Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Fördergegenstand 1 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 90.000 pro Haushaltsjahr, Fördergegenstand 2 bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 30.000, Fördergegenstand 3 pauschal EUR 13.000, Fördergegenstand 4 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 135.000 pro Haushaltsjahr. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Orientierung. Gefördert werden folgende Maßnahmen:Fördergegenstand 1: Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO), Fördergegenstand 2: Projektdurchführung von „komm auf Tour“, Fördergegenstand 3: „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und Fördergegenstand 4: Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Fördergegenstand 1 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 90.000 pro Haushaltsjahr, Fördergegenstand 2 bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 30.000, Fördergegenstand 3 pauschal EUR 13.000, Fördergegenstand 4 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 135.000 pro Haushaltsjahr. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).“
„Sächsisches Staatsministerium für Kultus“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/smk-frl-bo-kgks.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.