Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Sachsen, getragen von Sachsen. Wenn Sie bei dem Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 Schäden erlitten haben und Ihre Infrastruktur und Gebäude wieder aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Letzter belegter Stichtag 30.06.2023; Fortführung des Programms nicht geprüft Stand der Prüfung: 19.08.2026. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
Der im Bestand erfasste Stichtag 30.06.2023 ist verstrichen (Stand 18.08.2026). Ob ein neuer Aufruf folgt, ist im Bestand nicht erfasst — maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers. Ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie bei dem Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 Schäden erlitten haben und Ihre Infrastruktur und Gebäude wieder aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden und zum nachhaltigen Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und der öffentlichen Infrastruktur, die durch Überschwemmung, Starkregen- oder Hochwasserereignis im Juli 2021 verursacht oder beschädigt worden sind.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Antragsfrist für die Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur ist der 30.6.2023.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/starkregen-hochwasser-billigkeitsleistungen2021.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.