Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Klassik-Bürgschaft
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.“
„Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein entlastet Sie als gewerbliches Unternehmen, als Freiberuflerin und Freiberufler oder als Existenzgründerin und Existenzgründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/buergschaft-s-h-klassik.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.