Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Fachkräftegewinnung und-sicherung beitragen und der Weiterbildung von Fachkräften dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Fachkräftegewinnung und-sicherung beitragen und der Weiterbildung von Fachkräften dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung, -qualifizierung und-sicherung sowie der Weiterbildung.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind folgende Stellen außerhalb der Landesverwaltung:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/fachkraeftesicherung-weiterbildung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.