Förderung der Aquakultur
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben zur Entwicklung einer innovativen, wissensbasierten sowie sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Aquakultur beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben zur Entwicklung einer innovativen, wissensbasierten sowie sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Aquakultur beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027) die Erhaltung, Entwicklung und Stabilisierung existierender Unternehmen und die Neuansiedlung von Unternehmen im Aquakultursektor.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/foerderung-der-aquakultur.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.