Förderung des internationalen Jugendaustauschs
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Kurztext Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainerstaaten. Sie erhalten die Förderung für internationale Jugendbegegnungen, internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe, Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit, sowie internationale Maßnahmen im Ostseeraum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von EUR 500,00. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainerstaaten. Sie erhalten die Förderung für internationale Jugendbegegnungen, internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe, Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit, sowie internationale Maßnahmen im Ostseeraum. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von EUR 500,00. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.“
„Gesundheit & Soziales, Kultur, Medien & Sport“
03 Wer antragsberechtigt ist
„örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie“
„kreisangehörige Stadt oder Gemeinde in Schleswig-Holstein.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/foerderung-des-internationalen-jugendaustauschs.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.