Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Wenn Sie in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.“
„Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und/oder aus Landesmitteln bei der Erschließung, dem Ausbau oder der Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, deren Flächen in den Fördergebieten der GRW liegen und die Sie zielgerichtet und vorrangig Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung stellen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein (Trägerinnen und Träger).“
„Die Ausführung, der Betrieb oder die Vermarktung der Infrastrukturmaßnahme kann an natürliche und juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen werden (Betreiberinnen und Betreiber).“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/foerderung-industrie-gewerbegebiete.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.