IB.SH Mikrokredit
01 Auf einen Blick
Ein Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.“
„Um eine Förderung erhalten zu können, muss es sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespräch bei einer Kooperationspartnerin oder einem Kooperationspartner für den IB.SH Mikrokredit geführt werden.“
„Nach dem Beratungstermin sind Anträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/ib-sh-mikrokredit.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.