ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0565
Erstellt 17.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-17
PROGRAMM-STECKBRIEF · SCHLESWIG-HOLSTEIN · LAND · ZUSCHUSS

Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innvoationen (BIF-Richtlinie)

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Wenn Sie als Unternehmen innovative und umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

FÖRDERGEBER
Schleswig-Holstein
EBENE
Land
FÖRDERART
Zuschuss
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Laufende Antragstellung; ein Stichtag ist im Bestand nicht erfasst.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Wenn Sie als Unternehmen innovative und umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.“
„Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei betrieblichen Innovationen, die zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz und/oder zur Kreislaufwirtschaft beitragen.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-17
Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0565

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.“
„In den Modulen 1 und 2 sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU-Definition der EU antragsberechtigt.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-17

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-21-27-bif-richtlinie.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2