ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0572
Erstellt 17.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-17
PROGRAMM-STECKBRIEF · SCHLESWIG-HOLSTEIN · LAND · ZUSCHUSS

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL)

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Maßnahmen investieren, die das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall im Hinblick auf den Umweltschutz verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

FÖRDERGEBER
Schleswig-Holstein
EBENE
Land
FÖRDERART
Zuschuss
BRANCHE
Wasser, Abwasser & Entsorgung
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Laufende Antragstellung; ein Stichtag ist im Bestand nicht erfasst.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Maßnahmen investieren, die das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall im Hinblick auf den Umweltschutz verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.“
„Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vor allem Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei anwendungsorientierten Forschungsvorhaben für die Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) sowie bei Investitionen in den Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien in Ihre unternehmerische Praxis.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-17
Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0572

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Institutionen, die mit Hochschulen kooperieren.“
„Große Unternehmen oder Kommunen können Anträge stellen, wenn dafür Mittel aus dem Haushalt des Landes zur Verfügung stehen.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-17

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-21-27-ressourceneffiziente-kreislaufwirtschaft.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2