Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Investitionen zur energetischen Optimierung in Bildungsstätten sowie in Stätten der Jugendarbeit
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Wenn Sie in energetische Sanierungsmaßnahmen an Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung oder an Stätten der Jugendarbeit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie in energetische Sanierungsmaßnahmen an Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung oder an Stätten der Jugendarbeit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.“
„Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, die die Gesamtenergieeffizienz in Ihrer Bildungsstätte der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung oder in Ihrer Stätte der Jugendarbeit (Jugendherberge, Jugenderholungsstätte, Jugendbildungsstätte, Jugendfreizeitstätte) verbessern und die Treibhausgasemissionen sowie den jährlichen Primärenergieverbrauch Ihrer Einrichtung senken.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/lpw-energetische-optimierung-bildungsstaetten.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.