Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Wenn Sie in die Verarbeitung und Vermarktung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie in die Verarbeitung und Vermarktung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dies erfolgt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027).“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/vermarktung-fischwirtschaftlicher-erzeugnisse.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.