Förderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen …
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein, getragen von Schleswig-Holstein. Wenn Sie in Schleswig-Holstein unternehmerisch oder wissenschaftlich im Fischereisektor tätig sind und innovative Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie in Schleswig-Holstein unternehmerisch oder wissenschaftlich im Fischereisektor tätig sind und innovative Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie bei Maßnahmen, die dem Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme dienen. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme unter anderem“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/wissenstransfer-fischereisektor.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.