Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm)
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Thüringen, getragen von Thüringen. Kurztext Wenn Sie in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in Thüringen angestellt sind und planen, sich am Unternehmen zu beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie für Ihre Beteiligung erhalten. Volltext Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beteiligung als Mitarbeiterin und Mitarbeiter an dem Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind. Die Beteiligung erfolgt normalerweise im Rahmen eines gesellschaftlichen Zusammenschlusses wie einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die Förderung erfolgt als Garantie. Die Garantie deckt 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme (maximal EUR 250.000 je Unternehmen) sowie des vertraglich gesicherten Beteiligungsertrages bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Die Förderung ist auf maximal 15 Jahre begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vor der Wirksamkeit der zu fördernden Beteiligungsvereinbarung an die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie in einem kleinen oder mittleren Unternehmen in Thüringen angestellt sind und planen, sich am Unternehmen zu beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie für Ihre Beteiligung erhalten. Volltext Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beteiligung als Mitarbeiterin und Mitarbeiter an dem Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind. Die Beteiligung erfolgt normalerweise im Rahmen eines gesellschaftlichen Zusammenschlusses wie einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die Förderung erfolgt als Garantie. Die Garantie deckt 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme (maximal EUR 250.000 je Unternehmen) sowie des vertraglich gesicherten Beteiligungsertrages bei einer Laufzeit von maximal 15 Jahren. Die Förderung ist auf maximal 15 Jahre begrenzt. Richten Sie Ihren Antrag bitte gemeinsam mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vor der Wirksamkeit der zu fördernden Beteiligungsvereinbarung an die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder deren Zusammenschluss (Arbeitnehmerbeteiligungsgesellschaft) gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/arbeitnehmerbeteiligung-garantien-th.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.