Betriebliche Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Unternehmensförderung)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Thüringen, getragen von Thüringen. Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Fahrgastinformation sowie zur Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Thüringen unterstützt Investitionsvorhaben zur Verbesserung und Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit der öffentlich zugänglichen ÖPNV-Infrastruktur durch Unternehmen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/betriebliche-investitionen-oepnv.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.