Bürgschaften und Beteiligungen – BBT/MBG kombi
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Thüringen, getragen von Thüringen. Kurztext Wenn Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder etabliertes Unternehmen Sicherheiten für die Finanzierung Ihres Vorhabens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Thüringen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unterstützen Sie als eigenkapitalschwache Existenzgründerin/eigenkapitalschwachen Existenzgründer oder als bestehendes Unternehmen durch eine Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung, wenn Sie nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen. Mitfinanziert werden im Rahmen von Existenzgründungen: Neugründungen, Übernahmen, Geschäftsanteilskäufe, Franchise, Investitions- und Betriebsmittelbedarf sowie Entwicklungs- und Markterschließungskosten, bei bestehenden Unternehmen: Erweiterungsinvestitionen, Modernisierungen, Rationalisierung, Entwicklungskosten, Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung, Franchise-Finanzierungen sowie Unternehmensnachfolge, bis zu einem Finanzierungsbedarf von EUR 500.000. Sie erhalten die Förderung als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, bis maximal EUR 250.000. Sie können zusätzlich eine stille Beteiligung bis zu EUR 250.000 erhalten. Die Laufzeit beträgt für BBT/MBG kombi beträgt bis zu 10 Jahre. Richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer oder etabliertes Unternehmen Sicherheiten für die Finanzierung Ihres Vorhabens benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung erhalten. Volltext Die Bürgschaftsbank Thüringen und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen unterstützen Sie als eigenkapitalschwache Existenzgründerin/eigenkapitalschwachen Existenzgründer oder als bestehendes Unternehmen durch eine Kombination aus Bürgschaft und stiller Beteiligung, wenn Sie nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen. Mitfinanziert werden im Rahmen von Existenzgründungen: Neugründungen, Übernahmen, Geschäftsanteilskäufe, Franchise, Investitions- und Betriebsmittelbedarf sowie Entwicklungs- und Markterschließungskosten, bei bestehenden Unternehmen: Erweiterungsinvestitionen, Modernisierungen, Rationalisierung, Entwicklungskosten, Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung, Franchise-Finanzierungen sowie Unternehmensnachfolge, bis zu einem Finanzierungsbedarf von EUR 500.000. Sie erhalten die Förderung als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, bis maximal EUR 250.000. Sie können zusätzlich eine stille Beteiligung bis zu EUR 250.000 erhalten. Die Laufzeit beträgt für BBT/MBG kombi beträgt bis zu 10 Jahre. Richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH oder die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH.“
„Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU aller Branchen (außer landwirtschaftliche Produktion).“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/buergschaft-beteiligung-th.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.