Investive Förderung von Familieneinrichtungen
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Thüringen, getragen von Thüringen. Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie bauliche oder ausstattende Maßnahmen für Familieneinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Schaffung einer zeitgemäßen Infrastruktur von Familieneinrichtungen, die die Bedürfnisse von Familien an Beratung, Bildung und Erholung berücksichtigt.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige und kommunale Träger.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/foerderung-familieneinrichtungen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.