Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU)
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Thüringen, getragen von Thüringen. Kurztext Wenn Sie Investitionen in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und eine Bürgschaft erhalten. Volltext Das Land Thüringen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionen. Die Förderung erfolgt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Das Förderprogramm gliedert sich in folgende Bereiche:Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Sie erhalten die Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, um wettbewerbsfähig, nachhaltig, besonders umweltschonend, besonders tiergerecht und multifunktional zu wirtschaften. Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen: Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die die betriebliche Effizienz von Kleinstunternehmen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen verbessern. Besonders gefördert werden Kleinstunternehmen, die von der Gesellschaft gewünschte Leistungen bereitstellen, die ohne Förderung nur unzureichend angeboten würden. Investitionen zur Unterstützung des ökologischen Landbaus (Ökolnvest): Als ökologisch wirtschaftendes landwirtschaftliches Unternehmen erhalten Sie die Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Sie bekommen die Förderung in Form eines Zuschusses, im Rahmen des AFP auch als Ausfallbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab und beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Förderung in den Bereichen AFP und Ökolnvest ist begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt EUR 5 Millionen (AFP) beziehungsweise EUR 2 Millionen (Öko Invest). Diese Obergrenze können Sie in den Jahren 2015 bis 2020 (AFP: bis 2022) jeweils einmal ausschöpfen. Für kleine Investitionen liegt die Obergrenze bei einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von insgesamt EUR 20.000. Im Förderbereich AFP müssen Sie mindestens EUR 20.000 investieren, bei kleinen Investitionen und bei Ökolnvest mindestens EUR 5.000. Bürgschaften können maximal 70 Prozent des Ausfalls abdecken. Ihren Antrag reichen Sie zu bestimmten Terminen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie Investitionen in Ihr landwirtschaftliches Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und eine Bürgschaft erhalten. Volltext Das Land Thüringen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionen. Die Förderung erfolgt gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Das Förderprogramm gliedert sich in folgende Bereiche:Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Sie erhalten die Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, um wettbewerbsfähig, nachhaltig, besonders umweltschonend, besonders tiergerecht und multifunktional zu wirtschaften. Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen: Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die die betriebliche Effizienz von Kleinstunternehmen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen verbessern. Besonders gefördert werden Kleinstunternehmen, die von der Gesellschaft gewünschte Leistungen bereitstellen, die ohne Förderung nur unzureichend angeboten würden. Investitionen zur Unterstützung des ökologischen Landbaus (Ökolnvest): Als ökologisch wirtschaftendes landwirtschaftliches Unternehmen erhalten Sie die Förderung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Sie bekommen die Förderung in Form eines Zuschusses, im Rahmen des AFP auch als Ausfallbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab und beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Förderung in den Bereichen AFP und Ökolnvest ist begrenzt auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt EUR 5 Millionen (AFP) beziehungsweise EUR 2 Millionen (Öko Invest). Diese Obergrenze können Sie in den Jahren 2015 bis 2020 (AFP: bis 2022) jeweils einmal ausschöpfen. Für kleine Investitionen liegt die Obergrenze bei einem zuwendungsfähigen Investitionsvolumen von insgesamt EUR 20.000. Im Förderbereich AFP müssen Sie mindestens EUR 20.000 investieren, bei kleinen Investitionen und bei Ökolnvest mindestens EUR 5.000. Bürgschaften können maximal 70 Prozent des Ausfalls abdecken. Ihren Antrag reichen Sie zu bestimmten Terminen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.“
„Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
„Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU-Definition der EU und deren Zusammenschlüsse sowie Kooperationen und operationelle Gruppen.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/foerderung-landwirtschaftlicher-unternehmen-ilu.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.