Baden-Württemberg
Arbeit Inklusiv
LandBaden-WürttembergZuschuss
Arbeitgeber in Baden-Württemberg, die schwerbehinderte oder wesentlich behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigen, können einen ergänzenden Lohnkostenzuschuss bekommen.
Was gefördert wird
- voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten und wesentlich behinderten Menschen
- sozialversicherungsrechtlich eingeschränkte Arbeitsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit
Häufige Fragen
Für wesentlich behinderte Menschen, für seelisch wesentlich behinderte Menschen auch ohne anerkannte Schwerbehinderung und, beim Budget für Arbeit, für Menschen mit Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- welche Quote für welche Art und Dauer der Beschäftigung gilt
- welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.