← Alle Förderprogramme
Baden-Württemberg

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Kredit

LandBaden-WürttembergBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg entlastet Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder freiberuflich Tätige mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:Existenzgründungen/Unternehmensnachfolge,

Wachstums-/Investitionsfinanzierung,

Produktentwicklung,

Forschung und Entwicklung,

Betriebsmittelfinanzierungen,

Avale für Anzahlungen, Vertragserfüllung und Gewährleistungen,

Investitionsvorhaben in Bioenergieanlagen.

Die Bürgschaftsquote beträgt 80 Prozent, die Höhe der Bürgschaft bis zu EUR 2 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Betriebsübernehmende und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe aller Branchen gemäß KMU -Definition der EU .

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein.
  • Die Bürgschaft soll eine betriebsgerechte und ausreichend langfristige Finanzierung sichern.
  • Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie soweit wie möglich weitere Sicherheiten stellen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit)

Einheitliche ABB der deutschen Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Stand: 01.11.2023

ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung und Art der Bürgschaft

(1) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer1) (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, „Kreditnehmereinheit“ oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit).

(2) Bei den von der Bürgschaf …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0708PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.