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Baden-Württemberg

Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)

LandBaden-WürttembergZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Investitionen planen, die die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Bundes Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Sie bekommen die Förderung für

die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen (zum Beispiel Personal- und Geschäftskosten, Kosten für Büroeinrichtung einschließlich Hard- und Software, Büromaschinen und -geräte) sowie

Investitionsvorhaben zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ((zum Beispiel Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung und Etikettierung).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

bei Gründung und Tätigwerden von Zusammenschlüssen je nach Antragstellerin und Antragsteller im 1. Jahr nach Anerkennung bis zu 75 Prozent, in den Folgejahren 65 Prozent beziehungsweise 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 400.000;

bei Investitionsvorhaben je nach Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben zwischen 10 Prozent und 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 50.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie das zu fördernde Vorhaben durchführen werden.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • bei Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen: Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen (gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union);
  • bei Investitionsvorhaben: Erzeugerorganisationen, Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte und deren Vereinigungen sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (gemäß der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union), deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen müssen nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannt sein.
  • Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte müssen mindestens 5 Mitglieder haben und auf Dauer, mindestens jedoch für 5 Jahre, angelegt sein.
  • Bei Investitionsvorhaben müssen Sie als Unternehmen mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent Ihrer Aufnahmekapazität für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die Sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.
  • Im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen leisten Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben einen Beitrag zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen oder zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes.
  • Bei Förderung von Investitionen weisen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs und Vorhabens nach.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum für die Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VwV Marktstrukturverbesserung)

Vom 24. Oktober 2023 – Az.: 27-8550 –

[...]

Teil 1

Zuwendungsziel, Rechtsgrundlagen, Begriffsbestimmungen

1 Zuwendungsziel

1.1 Ziel der Förderung ist, die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen zu unterstützen sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen.

1.2 Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftliche …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.