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Baden-Württemberg

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes

LandBaden-WürttembergZuschuss

Baden-Württemberg bezuschusst kommunale Verkehrsinfrastruktur; antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, bei ÖPNV, Mobilitätsknoten und Rad- und Fußverkehr auch Unternehmen.

Was gefördert wird

  • Kommunaler Straßenbau: Bau und Umbau kommunaler Straßen, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Brückenmodernisierung
  • ÖPNV: Verkehrswege für Straßen- und Eisenbahnen, Busspuren, multimodale Knoten, barrierefreie Haltestellen
  • Rad- und Fußverkehr: Rad- und Fußwege, Querungen, Zählstellen, Beschilderung, Fahrradabstellanlagen, Toiletten
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Es muss in einem Generalverkehrsplan, einem gleichwertigen Plan oder Fachkonzept, einem Lärmaktionsplan oder einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • genaue Anmeldetermine
  • für welche Vorhaben der Satz von 75 % gilt

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.