Baden-Württemberg
Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
LandBaden-WürttembergZuschuss
Baden-Württemberg bezuschusst kommunale Verkehrsinfrastruktur; antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, bei ÖPNV, Mobilitätsknoten und Rad- und Fußverkehr auch Unternehmen.
Was gefördert wird
- Kommunaler Straßenbau: Bau und Umbau kommunaler Straßen, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Brückenmodernisierung
- ÖPNV: Verkehrswege für Straßen- und Eisenbahnen, Busspuren, multimodale Knoten, barrierefreie Haltestellen
- Rad- und Fußverkehr: Rad- und Fußwege, Querungen, Zählstellen, Beschilderung, Fahrradabstellanlagen, Toiletten
Häufige Fragen
Es muss in einem Generalverkehrsplan, einem gleichwertigen Plan oder Fachkonzept, einem Lärmaktionsplan oder einem Luftreinhalteplan vorgesehen sein.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- genaue Anmeldetermine
- für welche Vorhaben der Satz von 75 % gilt
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.