Baden-Württemberg
Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr
LandBaden-WürttembergZuschuss
Kommunen und Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg erhalten einen Zuschuss für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr, von Busspuren bis zu neuen Fahrzeugen.
Was gefördert wird
- Busspuren, Verkehrswege für Straßenbahn, Eisenbahn, urbane Seilbahnen und Schnellbussysteme
- Grunderneuerung von Verkehrswegen
- Omnibusbahnhöfe, Haltestellen und multimodale Knoten
- Betriebshöfe und zentrale Werkstätten
- Beschleunigung und verkehrstelematische Anwendungen im ÖPNV
- Beschaffung von Kraftomnibussen und Personenkraftwagen
- barrierefreier Umbau bestehender Anlagen, Wiedervernetzung von Lebensräumen, Schnittstellen des Güterverkehrs
Häufige Fragen
Ob und welche Zusammenhänge zwischen dem ÖPNV-Vorhaben und städtebaulichen Vorhaben bestehen und wie beide aufeinander abgestimmt sind.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- für welche Vorhaben der Satz von 75 % gilt
- welche Unterlagen zur Anmeldung gehören
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.