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Baden-Württemberg

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr

LandBaden-WürttembergZuschuss

Kommunen und Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg erhalten einen Zuschuss für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr, von Busspuren bis zu neuen Fahrzeugen.

Was gefördert wird

  • Busspuren, Verkehrswege für Straßenbahn, Eisenbahn, urbane Seilbahnen und Schnellbussysteme
  • Grunderneuerung von Verkehrswegen
  • Omnibusbahnhöfe, Haltestellen und multimodale Knoten
  • Betriebshöfe und zentrale Werkstätten
  • Beschleunigung und verkehrstelematische Anwendungen im ÖPNV
  • Beschaffung von Kraftomnibussen und Personenkraftwagen
  • barrierefreier Umbau bestehender Anlagen, Wiedervernetzung von Lebensräumen, Schnittstellen des Güterverkehrs
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Ob und welche Zusammenhänge zwischen dem ÖPNV-Vorhaben und städtebaulichen Vorhaben bestehen und wie beide aufeinander abgestimmt sind.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • für welche Vorhaben der Satz von 75 % gilt
  • welche Unterlagen zur Anmeldung gehören

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.