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Baden-Württemberg

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr

LandBaden-WürttembergZuschuss

Kommunen und Unternehmen in Baden-Württemberg erhalten einen Zuschuss für verkehrswichtige Rad- und Fußverkehrsanlagen, etwa Radwege, Querungen und Fahrradabstellanlagen.

Was gefördert wird

  • separat geführte Rad- und Fußverkehrsanlagen, auch entlang nicht förderfähiger kommunaler Straßen
  • Schutzstreifen, Radfahrstreifen und geschützte Radfahrstreifen
  • Mittelinseln, Fußgängerüberwege und Maßnahmen gegen hohe Kfz-Geschwindigkeit
  • gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege
  • Fahrradabstellanlagen
  • Wiedervernetzung an Radwegen
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Nach dem aktuellen Stand der Technik, insbesondere den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen und für Fußverkehrsanlagen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • für welche Vorhaben der Satz von 75 % gilt
  • welche Pauschale für welches Objekt gilt

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.