Baden-Württemberg
Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr
LandBaden-WürttembergZuschuss
Kommunen und Unternehmen in Baden-Württemberg erhalten einen Zuschuss für verkehrswichtige Rad- und Fußverkehrsanlagen, etwa Radwege, Querungen und Fahrradabstellanlagen.
Was gefördert wird
- separat geführte Rad- und Fußverkehrsanlagen, auch entlang nicht förderfähiger kommunaler Straßen
- Schutzstreifen, Radfahrstreifen und geschützte Radfahrstreifen
- Mittelinseln, Fußgängerüberwege und Maßnahmen gegen hohe Kfz-Geschwindigkeit
- gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege
- Fahrradabstellanlagen
- Wiedervernetzung an Radwegen
Häufige Fragen
Nach dem aktuellen Stand der Technik, insbesondere den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen und für Fußverkehrsanlagen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- für welche Vorhaben der Satz von 75 % gilt
- welche Pauschale für welches Objekt gilt
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.