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Baden-Württemberg

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

LandBaden-WürttembergZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als innovatives kleines oder mittleres Unternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs Investitionen zur Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte planen, können Sie und Ihre zuständige Gemeinde einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als innovatives kleines und mittleres Unternehmen im ländlichen Raum auf Ihrem Weg zur Technologieführerschaft.

Mit der Förderung können Sie Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen finanzieren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten,

für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten,

jedoch maximal EUR 400.000 je Vorhaben.

Wenn Sie ein Vorhaben mit deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie planen, kann der Zuschuss auf maximal EUR 500.000 pro Projekt erhöht werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 200.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe stellen Sie über die zuständige Gemeinde einen formlosen Antrag zur Aufnahme in das Programm an das jeweils zuständige Landratsamt und die Bearbeitungsstelle des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt, Aufnahmeanträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen. In der 2. Stufe und erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheids durch die Gemeinde können Sie Ihren Antrag bei der L-Bank einreichen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und des EFRE -Programms „Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.
  • Sie bewerben sich um Aufnahme in das Förderprogramm über die Gemeinde, in der Sie das Investitionsvorhaben planen.
  • Ihr Unternehmen führt mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung ein.
  • Ihr Unternehmen hat wegen seiner Kompetenz und Innovationsfähigkeit das Potenzial zur Technologieführerschaft.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in einer Gemeinde des ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg durch.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben erst, wenn die L-Bank die beantragte Förderung bewilligt hat.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg

Ausschreibung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 28. Juli 2020

Grundlage für die Ausschreibung ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 9. Juli 2014, Az.:45-8435.00 (Gemeinsames Amtsblatt Nr. 7 vom 30. Juli 2014), ergänzt am 19. April 2016.

1 Grundsätzliches

Mit der Ausschreibung der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württemb …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.