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Baden-Württemberg

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

LandBaden-WürttembergZuschuss

Das ELR bezuschusst Investitionen, die Gemeinden vor allem im ländlichen Raum Baden-Württembergs strukturell stärken: Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.

Was gefördert wird

  • Wohnen: Ortskerne erhalten und stärken
  • Grundversorgung: wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern
  • Arbeiten: Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die Arbeitsplätze sichern oder schaffen
  • Gemeinschaftseinrichtungen: Gemeinbedarfseinrichtungen schaffen und anpassen
  • Vorbereitung und Begleitung investiver Projekte durch die Gemeinden
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So läuft es ab

  1. 1Die Gemeinde beantragt die Aufnahme in das Programm über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium.
  2. 2Die Gemeinde erhält einen positiven Einplanungsbescheid.
  3. 3Erst danach reichen Unternehmen ihren Zuwendungsantrag bei der L-Bank ein.
  4. 4Mit dem Vorhaben beginnen Sie erst nach der Bewilligung durch die L-Bank.
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Häufige Fragen

In „Grundversorgung“, „Arbeiten“ und „Wohnen“. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind ausgeschlossen.

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Was die Quelle nicht sagt

  • Termine für die Aufnahmeanträge der Gemeinden

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.