Baden-Württemberg
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
LandBaden-WürttembergZuschuss
Das ELR bezuschusst Investitionen, die Gemeinden vor allem im ländlichen Raum Baden-Württembergs strukturell stärken: Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.
Was gefördert wird
- Wohnen: Ortskerne erhalten und stärken
- Grundversorgung: wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern
- Arbeiten: Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, die Arbeitsplätze sichern oder schaffen
- Gemeinschaftseinrichtungen: Gemeinbedarfseinrichtungen schaffen und anpassen
- Vorbereitung und Begleitung investiver Projekte durch die Gemeinden
So läuft es ab
- 1Die Gemeinde beantragt die Aufnahme in das Programm über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium.
- 2Die Gemeinde erhält einen positiven Einplanungsbescheid.
- 3Erst danach reichen Unternehmen ihren Zuwendungsantrag bei der L-Bank ein.
- 4Mit dem Vorhaben beginnen Sie erst nach der Bewilligung durch die L-Bank.
Häufige Fragen
In „Grundversorgung“, „Arbeiten“ und „Wohnen“. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind ausgeschlossen.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- Termine für die Aufnahmeanträge der Gemeinden
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.