Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
LandBaden-Württemberg
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Baden-Württemberg
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Instrument
- k. A.
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.l-bank.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.
Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Baden-Württemberg tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.
Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte).
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte. Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Gefördert werden:Neubauten,
Umbauten oder Erweiterungen,
Sanierung von Gebäuden.
Zusätzlich können Sie Zuschüsse für die Ausstattung Ihrer Einrichtung erhalten. Dies umfasst zum Beispiel Mobiliar sowie Spiel- und Sportgeräte für den Innen- und Außenbereich.
Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR. Da der Fördersatz maximal 70 % beträgt, müssen die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 7.142,86 EUR erreichen.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Verfahrensablauf**
Sie beantragen die Förderung in folgendem Verfahren:
- Sie reichen Ihren vollständigen Antrag digital beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
- Das Regierungspräsidium prüft Ihren Antrag nach dem Datum des Posteingangsstempels (Prioritätsprinzip).
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
- Die Auszahlung erfolgt in Tranchen. In der Regel erhalten Sie 40 % nach Bestandskraft des Bescheids. Weitere 40 % folgen nach einem Jahr. Die restlichen 20 % erhalten Sie nach der Prüfung des Verwendungsnachweises.
- Sie müssen die Maßnahme bis spätestens 31.08.2029 vollständig abschließen.
- Sie reichen den Nachweis über die Mittelverwendung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss ein.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 17.05.2023
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.06.2023 B2
Weblink zur Verwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 22.03.2024
geändert am: 04.02.2026
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Az.: KM53-6503-39/5/11
Weblink zur Verwaltungsvorschrift …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/ganztag-investitionsprogramm.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.l-bank.desecondary · Fördergeber-Portal: L-Bank