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Baden-Württemberg

Holz Innovativ Programm (HIP)

LandBaden-WürttembergZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz.

Sie erhalten die Förderung für

Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung,

Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte,

modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung in Bauvorhaben,

weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer klimafreundlichen Entwicklung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von den Antragstellenden und von der Art der Maßnahme normalerweise zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 2 Millionen je Vorhaben und Unternehmen.

Der Finanzierungsanteil aus dem EFRE muss mindestens EUR 100.000 betragen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Richten Sie bitte im 1. Schritt Ihre Vorhabenskizze vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare per E-Mail zu den in den Förderaufrufen festgelegten Antragsfristen an die L-Bank.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen,
  • Personengemeinschaften und -gesellschaften sowie
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Es gelten die Bestimmungen des EFRE -Programms „Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.
  • Ihr Vorhaben muss dazu beitragen, die Bereitstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Verwendung von Holz zu ermöglichen und zu verbessern.
  • Sie müssen die Maßnahme in Baden-Württemberg durchführen.
  • Die Zweckbindungsfrist für Bauten und bauliche Anlagen beträgt regelmäßig 15 Jahre, bei Investitionen im Übrigen regelmäßig 5 Jahre. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU .

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für das Holz Innovativ Programm (VwV – Holz Innovativ Programm HIP)

Vom 19. November 2020 – Az.: 54-8654.00 –

[zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Vom 21. Dezember 2023 – Az.: 54-8654 –]

1 Zuwendungsziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Der nachwachsende Rohstoff Holz leistet schon heute einen großen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Innovationen in der stofflichen und energetischen Nutzung von Holz bieten vor allem durch die Substitution endlicher, energieintensiver Ressourcen großes Potential, weitere Beiträge zur Energiewende und einer an den Grundsätzen der Nachhaltigkei …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.