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Baden-Württemberg

Invest BW – Innovation III

LandBaden-WürttembergZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie ein Forschungs- und Innovationsvorhaben zur Erschließung neuer Marktfelder in den Zukunftstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnischen Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse, datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services) und Service-Plattformen ausgerichtet sind.

Sie bekommen die Förderung als einzelnes Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulen für Vorhaben, die folgende Zukunftstechnologien und -felder im Fokus haben:künstliche Intelligenz,

Quantentechnologien,

Gesundheitstechnologien,

biointelligente Systeme,

innovative Mobilitätssysteme,

CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher,

Klimaschutz,

Ressourceneffizienz,

Gesundheitsdienstleistungen oder

Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

Unternehmen je nach Unternehmensgröße zwischen 15 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000 je Einzelvorhaben beziehungsweise EUR 1,3 Millionen je Verbundvorhaben,

Forschungseinrichtungen in begründeten Fällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000.

Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze).

In der Innovationsförderung werden regelmäßig technologie-, branchen- und themenoffene oder missionsorientierte Förderaufrufe mit besonderen Einreichungsfristen veröffentlicht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte über das elektronische Antragsportal zum jeweiligen Stichtag beim zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, wenn sie ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie
  • bei Verbundvorhaben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • In einem Verbundvorhaben müssen
  • mehrere Unternehmen beziehungsweise Unternehmen und Forschungseinrichtungen eng zusammenarbeiten,
  • mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren und anteilig innovative Leistungen erbringen,
  • die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam verwerten.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie führen das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen und überwiegend in Baden-Württemberg durch.
  • Ihre Bonität ist ausreichend, um das Projekt durchzuführen.
  • Sie verfügen über ausreichend entsprechend qualifiziertes Personal, das notwendige spezifische Fachwissen beziehungsweis das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens.
  • Ihr Vorhaben muss
  • die vorgegebenen Förderprioritäten beziehungsweise -kriterien erfüllen,
  • bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein. Sie bekommen keine Förderung, wenn Sie
  • bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben,
  • ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung in Schwierigkeiten im Sinne der EU sind,
  • ein Unternehmen sind, an dem juristische Personen des öffentlichen Rechts zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind, sowie
  • ein Vorhaben planen, das ganz oder teilweise im Auftrag von Dritten durchgeführt wird.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Förderung von Innovations- und Technologievorhaben im Rahmen des Programmes Invest BW – Teil III (VwV Invest BW – Innovation III)

Vom 23. Oktober 2023 – Akz.: WM31-43-1/1/93 –

[geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Vom 18. Januar 2024 – Akz.: WM31-43-1/1/93 –]

Präambel

Baden-Württemberg ist eine der innovativsten und wirtschaftlich am stärksten vernetzten Regionen der Welt. Ursprung der Innovationsstärke sind die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie zahlreiche Weltmarktführer in unterschiedlichen Technologiefeldern. Der globale Wettbewerb und die Exportabhängigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft führen dazu, dass sich für die …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.