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Baden-Württemberg

Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen

LandBaden-WürttembergZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Zuschuss
Branchen
Forschung & Entwicklung, Bildung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie forschungsbasierte Ausgründungsvorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg fördert Existenzgründungen von jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie sowie von Personen mit Hochschulabschluss, die eine vorgelagerte Bundesförderung (zum Beispiel EXIST-Förderung) erhalten haben.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die sich in der sogenannten Vorgründungsphase befinden und die Entwicklung und Vermarktung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer innovativen Dienstleistung vorsehen.

Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie im Erfolgsfall zusätzlich eine Strategiepauschale zur begleitenden Betreuung des Gründungsvorhabens bekommen beziehungsweise zur grundsätzlichen Stärkung der gründungsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen in der Vorgründungs- beziehungsweise Ideation-Phase einsetzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

eine halbe Vergütung bis höchstens Vergütungsgruppe TV-L E13 Erfahrungsstufe 3 für die Beschäftigung von Existenzgründenden als wissenschaftliche Mitarbeitende für die Dauer von längstens 12 Monaten,

bis zu EUR 20.000 für projektbezogene Sachausgaben,

bis zu EUR 5.000 für Coaching-Maßnahmen.

Gründerinnen und Gründern mit unterhaltspflichtigen Kindern werden nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von EUR 200,00 pro Monat und pro Kind erstattet.

Die Höhe der Strategiepauschale beträgt bis zu EUR 5.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte in einer ungeschützten, druckbaren und durchsuchbaren PDF-Datei per E-Mail zu bestimmten Stichtagen an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und an den bis zum 30.6.2024 zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen,
  • Akademien und
  • gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die zur Innovationsallianz Baden-Württemberg, zur Fraunhofer-Gesellschaft, zur Helmholtz-Gemeinschaft, zur Leibniz-Gemeinschaft oder zur Max-Planck-Gesellschaft gehören und deren Sitz in Baden-Württemberg ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Eine eigenständige Unternehmensgründung darf noch nicht erfolgt sein.
  • Pro Gründungsvorhaben können maximal 3 Existenzgründerinnen oder -gründer gefördert werden.
  • Ein dreiköpfiges Gründerteam kann mindestens aus 2 Gründerinnen und Gründern mit Hochschulabschluss und höchstens einer qualifizierten kaufmännischen oder technischen Mitarbeiterin und einem qualifizierten kaufmännischen oder technischen Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung bestehen. Bei Gründungsteams ist darzulegen, wie die Aufteilung der Arbeiten im Gründungsprojekt erfolgen wird.
  • Produkt, Verfahren oder Dienstleistung der zu fördernden Existenzgründerinnen oder Existenzgründer beruhen auf ihrer eigenen Erfindung, auf einer von ihnen entwickelten Software oder auf ihrem technologischen Know-how oder bauen darauf auf.
  • Die Tätigkeit von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie oder der Hochschulabschluss von Absolventinnen und Absolventen liegt zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als 60 Monate zurück.
  • Falls die Existenzgründerinnen und Existenzgründer eine vorgelagerte Bundesförderung (zum Beispiel EXIST -Förderung) bekommen haben, darf diese nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
  • Existenzgründerinnen und Exisztenzgründer weisen ihre persönliche Qualifikation in Bezug auf den Inhalt des geplanten Projekts sowie ein Beratungsgespräch bei einem Transfer-/Gründungszentrum nach und legen die Stellungnahme der Mentorin oder des Mentors zum Gründungskonzept vor.
  • Die Coaching-Planung wird mit der jeweiligen Gründer-/Transfereinrichtung (Gründungszentrum) und der Mentorin oder dem Mentor erarbeitet. Nicht gefördert werden
  • Einzel- oder Teambewerbungen von Personen ohne Hochschulabschluss,
  • bereits im Vorfeld der Förderung erfolgte Unternehmensgründungen,
  • die Weiterführung eines Studiums oder gleichzeitige Arbeiten an einer akademischen Abschlussarbeit, Dissertation oder Habilitation.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderrichtlinie zum Programm „Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK)

Ausschreibung 2024 (veröffentlicht am 1. Februar 2024)

Aktenzeichen: MWK32-7535-12/3/1

1. Ziel des Förderprogramms

1.1 Ziel des Förderprogramms ist es, junge Hochschul-Absolventinnen und -Absolventen sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Baden-Württemberg bei der (Weiter-)Entwicklung einer innovativen Produktidee oder eines neuartigen Geschäftsmodells mit dem Ziel der Existenzgründung zu unterstützen und so den Wissens- und Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu fördern.

Gegenstand der geplanten Existenzgründung muss die Entwicklung und Vermarktung eines in …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.