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Baden-Württemberg

KLIMAfit

LandBaden-WürttembergZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Projektträger Gruppen (Konvois) zusammenstellen und betreuen, in denen sich Unternehmen und andere Organisationen auf den Einstieg in ein betriebliches Klimaschutzmanagement vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt in Gruppen organisierte Unternehmen und andere Organisationen (KLIMAfit-Konvoi) beim Einstieg in ein betriebliches Klimaschutzmanagement.

Ein KLIMAfit-Konvoi beinhaltet ein oder mehrere individuelle Beratungstage sowie die Durchführung von Workshops zu verschiedenen Themen des Klimaschutzes durch ein Beratungsunternehmen. Den Abschluss eines KLIMAfit-Konvois bildet die Prüfung durch eine unabhängige Kommission. Bei positiver Beurteilung verleiht der Projektträger eine Urkunde.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei abschließenden Ortsbegehungen durch eine unabhängige Kommission höchstens EUR 400,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer.

Die Ausgaben von Beratungsunternehmen für die Durchführung von höchstens 6 Workshops werden mit höchstens EUR 1.000 je Workshop gefördert.

Projektträger erhalten für die Durchführung eines KLIMAfit-Konvois 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 5.000.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des KLIMAfit-Konvois an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Als Projektträger sind antragsberechtigt:

  • Organisationen der Wirtschaft,
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Verbände, Innungen,
  • Kommunen, Kirchen,
  • Unternehmen und Vereine, deren Gesellschafter ausschließlich aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften bestehen. Teilnahmeberechtigt an KLIMAfit-Konvois sind
  • Unternehmen jeglicher Größe und Branche
  • Verbände, Vereine, Kammern, Innungen der Wirtschaft,
  • Kommunen und kommunale Einrichtungen, Eigen- und Wirtschaftsbetriebe,
  • weitere Teilnehmende (in Abstimmung mit der bewilligenden Stelle) mit Standort in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Konvoi muss aus mindestens 5 bis maximal 12 Teilnehmenden bestehen. Die Teilnehmenden sind zur aktiven Mitarbeit verpflichtet.
  • Das Beratungsunternehmen muss über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um die Teilnehmenden in allen Belangen des betrieblichen Klimaschutzes kompetent beraten zu können.
  • Als Projektträger sind Sie für die organisatorische Abwicklung des KLIMAfit-Konvois verantwortlich. Hierzu gehören beispielsweise die Akquise von Teilnehmenden, Auswahl und Beauftragung des Beratungsunternehmens, normalerweise die Durchführung einer Informationsveranstaltung, Erstellung von Werbematerialien und Dokumentationsmedien, Zusammenstellung der Prüfkommission sowie Erstellung eines Abschlussberichts.
  • Im Rahmen der individuellen Beratung ist mit den Teilnehmenden eine belastbare Treibhausgasbilanz zu erarbeiten und hierauf aufbauend ein individuelles Maßnahmenprogramm zur Reduktion der Treibhausgase festzulegen.
  • In einem Konvoi werden mindestens 4 und höchstens 6 Workshops à 4 Stunden durchgeführt. Die Workshops müssen die Teilnehmenden befähigen, individuell für ihr Unternehmen oder ihre Organisation eine Bestandsaufnahme durchzuführen sowie die Datenbasis für ihre Treibhausgasbilanz zu erheben.
  • Nach Abschluss der Workshop -Reihe müssen folgende Maßnahmen durchgeführt worden sein:
  • Aufbereitung der Datenbasis und Erstellung der Treibhausgasbilanz,
  • Einrichtung einer Organisationsstruktur für den Klimaschutz,
  • Entwicklung von Klimaschutzleitlinien und gegebenenfalls quantitativen Klimazielen,
  • Erstellung eines Programms mit mindestens 5 Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen.
  • Ein Jahr nach der Kommissionsprüfung müssen die Teilnehmenden erneut eine Treibhausgasbilanz erstellen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderprogramm KLIMAfit (2022)

1. Zuwendungszweck

(1) Mit Hilfe des Förderprogrammes sollen Teilnehmende der KLIMAfit-Konvois zu Maßnahmen bewegt werden, um individuell für ihre Organisation die Datenbasis für eine Treibhausgasbilanz zu erheben, die Treibhausgasbilanz zu erstellen und hierauf aufbauend ein Maßnahmenprogramm zur Reduktion der Treibhausgase festzulegen, bei welchem die Teilnehmenden selbst entscheiden, in welchen Bereichen und mit welchen Maßnahmen Verbesserungen herbeigeführt werden können. Der Fokus des Förderprogrammes liegt hierbei vorranging auf der Förderung von Unternehmen aller Größen und Branchen in Baden-Württemberg.

(2) Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Klimaschutzleistung schafft das Programm ebenso wichtige Grundlagen, um zu einem s …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.