Baden-Württemberg
Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen
LandBaden-WürttembergZuschuss
Nach schweren Naturereignissen oder Unglücksfällen zahlt Baden-Württemberg Soforthilfen an Privatpersonen und kleine Betriebe sowie Landeshilfen an Kommunen.
Was gefördert wird
- Privatpersonen: Ersatz verlorener Gegenstände des täglichen Bedarfs
- Betriebe: Ersatz von Gegenständen, die für die Fortführung des Geschäfts dringend nötig sind
- Kommunen: Hilfe bei unverhältnismäßig großen Schäden an kommunaler Infrastruktur und Einrichtungen
Häufige Fragen
Bei außergewöhnlichen, unvorhergesehenen und großräumigen Ereignissen mit vielen stark Betroffenen. Der Gesamtschaden muss voraussichtlich über 100 Millionen Euro liegen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Höhe der Einkommens- und Umsatzgrenzen
- Antragsfristen, die je Ereignis gelten
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.