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Baden-Württemberg

Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

LandBaden-WürttembergZuschuss

Nach schweren Naturereignissen oder Unglücksfällen zahlt Baden-Württemberg Soforthilfen an Privatpersonen und kleine Betriebe sowie Landeshilfen an Kommunen.

Was gefördert wird

  • Privatpersonen: Ersatz verlorener Gegenstände des täglichen Bedarfs
  • Betriebe: Ersatz von Gegenständen, die für die Fortführung des Geschäfts dringend nötig sind
  • Kommunen: Hilfe bei unverhältnismäßig großen Schäden an kommunaler Infrastruktur und Einrichtungen
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Bei außergewöhnlichen, unvorhergesehenen und großräumigen Ereignissen mit vielen stark Betroffenen. Der Gesamtschaden muss voraussichtlich über 100 Millionen Euro liegen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Höhe der Einkommens- und Umsatzgrenzen
  • Antragsfristen, die je Ereignis gelten

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.