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Baden-Württemberg

Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

LandBaden-WürttembergDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Darlehen
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie sich als ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wegen externer Krisen in einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Schieflage befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Das Programm steht Ihnen auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs zur Verfügung.

Die L-Bank unterstützt Sie als Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, wenn Ihre betriebliche Existenz durch äußere Faktoren wie

Extremwetterlagen,

Naturkatastrophen,

Pflanzenkrankheiten oder

Tierseuchen

bedroht ist.

Zeitlich befristet können Sie auch unterstützt werden, wenn Sie einen Liquiditätsbedarf aufgrund gestiegener Preise für Futter- und Düngemittel sowie Energie infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine haben.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Sind für Ihr Vorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten verfügbar, kann Ihre Hausbank eine Agrar-Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU . Dazu gehören Betriebe

  • der Landwirtschaft,
  • des Gartenbaus,
  • des Obstbaus sowie
  • des Weinbaus. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Ihr Betrieb muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Je nach Vorhaben müssen Sie bei der Antragstellung darlegen, dass Ihr Liquiditätsbedarf durch die Folgen des Kriegs in der Ukraine beziehungsweise durch die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde. Ausgeschlossen von der Förderung sind
  • Unternehmen der Fischerei oder Aquakultur,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, gegen die die EU Sanktionen als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verhängt hat, und
  • Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Landwirtschaft – Liquiditätssicherung

Merkblatt der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank

(Stand: 14.12.2023)

Die Programmfamilie Landwirtschaft richtet sich an Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion (also Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus).

Mit den beiden Programmen „Wachstum“ und „Nachhaltigkeit“ sollen Investitionen, die zur Produktivitätssteigerung sowie zur Nachhaltigkeit in den landwirtschaftlichen Betrieben beitragen, gefördert werden. Das Programm „Liquiditätssicherung“ unterstützt die Unternehmen bei extern verursachten Krisen wie zum Beispiel Extremwetter. Je höher der Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften, desto höher die Förderung. So unterscheiden die Programme zwischen Basis-, Top- und Premium-Konditionen. Jedes Pr …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0773PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.