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Baden-Württemberg

Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen

LandBaden-WürttembergDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Darlehen
Branchen
Immobilien
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie eine Kindertagesstätte oder Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren bauen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die L-Bank unterstützt Sie als Wohnungsunternehmen oder Kommune beim Bau von Kindertagesstätten oder von Mietwohnungen für junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Förderschwerpunkten:Neubau von energieeffizientem Mietwohnraum,

Neubau von barrierearmen Mietwohnraum,

Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen sowie

Neubau von Kindertagesstätten.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

bis zu EUR 150.000 je Wohneinheit beziehungsweise

bis zu EUR 25.000 je Betreuungsplatz bei einer Kindertagesstätte.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die L-Bank.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • Gemeinden,
  • Kreise,
  • Gemeindeverbände,
  • sonstige Körperschaften und
  • Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie müssen die Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinen und Senioren vermieten.
  • Im Förderschwerpunkt „energieeffizienter Wohnraum“ muss Ihr Neubau die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten oder einen besseren Energiestandard erreichen. Den erforderlichen energetischen Standard lassen Sie sich von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten bestätigen.
  • Alle anderen Vorhaben müssen mindestens die gesetzlichen energetischen Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen.
  • Im Förderschwerpunkt „barrierearmer Wohnraum“ müssen die Mietwohnungen mindestens in 2 der folgenden Bereiche barrierearm oder barrierefrei ausgestattet sein:
  • Zugang zum Gebäude,
  • Aufzug,
  • Zugang zu den Wohnungen,
  • Raumgeometrie der Wohnungen,
  • Sanitärräume,
  • Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Systeme zur Orientierung und Kommunikation.
  • Sie können die einzelnen Förderschwerpunkte für das gleiche Vorhaben nicht parallel in Anspruch nehmen. Von der Förderung ausgeschlossen sind einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften und Einliegerwohnungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank – Leben & Wohnen

Merkblatt (Stand: 01.01.2024)

Die L-Bank fördert im Rahmen des Förderprogramms Leben & Wohnen den Neubau von Mietwohnungen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Die Wohnungen sollen überwiegend an junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren vermietet werden. Eine Miet- oder Belegungsbindung ist nicht vorgesehen.

1. Wer wird gefördert?

Gefördert werden Investoren, die Mietwohnraum schaffen. Hierbei kann es sich zum Beispiel handeln um:Wohnungsunternehmen

Wohnungsgenossenschaften

Gemeinden

Kreise

Gemeindeverbände

sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

2. Was wird gefördert?

Die L-Bank fördert den Neubau von Mietwohngebäuden und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Ge …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0774PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.