Baden-Württemberg
Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs
LandBaden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert Unternehmen und Kommunen mit einem Zuschuss für Investitionen, die den Güterumschlag auf klimafreundliche Verkehrsmittel verlagern, etwa Fahrzeuge, Krananlagen oder Gleisanschlüsse.
So läuft es ab
- 1Empfohlen ist ein Beratungsgespräch mit dem Kompetenzzentrum Güterverkehr der NVBW.
- 2Antrag bis zum 31. Oktober per E-Mail bei der NVBW einreichen. Er gilt zugleich als Antrag auf Programmaufnahme.
- 3Das Verkehrsministerium stellt am 31. März des Folgejahres das Programm auf.
- 4Nach der Programmaufnahme erlässt das Verkehrsministerium den Zuwendungsbescheid.
Häufige Fragen
Investive Maßnahmen, die mittelbar oder unmittelbar dem Umschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen. Die einzelnen Fördergegenstände stehen in Anlage 1 der Richtlinie.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- Förderquote und Höchstbeträge
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.