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Baden-Württemberg

Beratungsmodule für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)

LandBaden-WürttembergZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Instrument
Zuschuss
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.l-bank.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Beratungen anbieten, um Unternehmen der Landwirtschaft beim Umgang mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Hinblick auf Klimawandel, Umwelt- und Naturschutz, tierbezogene Produktionsbedingungen, Entwicklung der Märkte sowie unternehmerische Entwicklungen zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen, die Sie Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten-, Obst- und Weinbaus zu bestimmten Themen anbieten. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie bekommen die Förderung für Beratungsleistungen aus einem Gesamtangebot von Beratungsmodulen in den Themenbereichen

Unternehmen und Einkommenskombinationen,

Ackerbau,

Sonderkulturen,

Ökolandbau,

Tierhaltung,

Tierwohl und Tiergesundheit,

Biodiversität, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Beratungsmodul 80 Prozent oder 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 1.500 je Beratungsmodul.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte einen Tag vor Abschluss der jeweiligen Beratungsleistung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg „Service-BW“ ein. Bewilligungsstelle ist das

Regierungspräsidium Karlsruhe.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Beratungsorganisationen, die das Land Baden-Württemberg im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt hat und die eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben.

Begünstigte des Förderprogramms sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihre Beratung muss die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus dem entsprechenden Modulstammblatt erfüllen.
  • Sie müssen die Mindestberatungsstunden gemäß Modulstammblatt erbringen.
  • Sie müssen in die Organisationsstruktur des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) eingebunden sein oder am AKIS teilnehmen.
  • Sie stellen die Durchführung einer neutralen Beratung sicher.
  • Ihre Beratungskräfte müssen über einen entsprechenden Bildungsabschluss, ausreichende Berufserfahrung sowie fachliche, fachrechtliche und methodische Qualifizierungen verfügen.
  • Sie schließen mit den landwirtschaftlichen Betrieben einen Beratungsvertrag schriftlich ab.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft ab 2023 (VwV Beratung ab 2023)

Vom 26. September 2023 – Az.: MLR28-8420-2 –

[…]

1 Zuwendungsziel und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungsziel

1.1.1 Ziele der Förderung sind in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Strategieplans zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Strategieplan) für die Bundesrepublik Deutschland, veröffentlicht unter https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/euagrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.htm, insbesondere:die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Landwirtschaft;

die Verbesserung der unternehmerischen und ökologischen Kompetenzen sowie der Innovations-kraft der landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Un …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.