Bayern
Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)
LandBayern
Landwirtschaftliche Betriebe in Bayern erhalten jährliche Zahlungen oder Zuschüsse, wenn sie freiwillig umweltschonend wirtschaften, auf Ökolandbau umstellen oder Lebensräume pflegen.
Was gefördert wird
- Umstellung auf oder Beibehaltung von ökologischem Landbau im ganzen Betrieb
- Maßnahmen im Gesamtbetrieb, in einem Betriebszweig, auf Einzelflächen und in der Tierhaltung
- Klima-, Boden- und Wasserschutz
- Biodiversität und Lebensräume wild lebender Tiere und Pflanzen
- Erhalt historischer Kulturlandschaften
Häufige Fragen
In der Regel bewirtschaften Sie mit Hofstelle mindestens 3 Hektar selbst. Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe dürfen kleiner sein; im Vertragsnaturschutz genügen je nach Vorhaben mindestens 0,1 ha.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Fördersätze je Maßnahme
- die genauen Antragstermine
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.