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Bayern

Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)

LandBayern

Landwirtschaftliche Betriebe in Bayern erhalten jährliche Zahlungen oder Zuschüsse, wenn sie freiwillig umweltschonend wirtschaften, auf Ökolandbau umstellen oder Lebensräume pflegen.

Was gefördert wird

  • Umstellung auf oder Beibehaltung von ökologischem Landbau im ganzen Betrieb
  • Maßnahmen im Gesamtbetrieb, in einem Betriebszweig, auf Einzelflächen und in der Tierhaltung
  • Klima-, Boden- und Wasserschutz
  • Biodiversität und Lebensräume wild lebender Tiere und Pflanzen
  • Erhalt historischer Kulturlandschaften
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

In der Regel bewirtschaften Sie mit Hofstelle mindestens 3 Hektar selbst. Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe dürfen kleiner sein; im Vertragsnaturschutz genügen je nach Vorhaben mindestens 0,1 ha.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Fördersätze je Maßnahme
  • die genauen Antragstermine

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.