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Bayern

Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM)

LandBayern

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
k. A.
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in Maßnahmen für eine umweltschonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturlandschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder jährliche Zahlungen erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die zur nachhaltigen, umweltschonenden Bewirtschaftung der Kulturlandschaft beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und ökologischen Landbaus, des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) und der moorbodenschonenden Bewirtschaftung („Moorbauernprogramm“).

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen innerhalb Ihres Gesamtbetriebs, innerhalb eines Betriebszweigs, für Maßnahmen auf Einzelflächen und in der Tierhaltung zur Umstellung beziehungsweise Beibehaltung der Bewirtschaftung Ihres gesamten Betriebs nach den Kriterien des ökologischen Landbaus.

Darüber hinaus erhalten Sie die Förderung für freiwillige Aktivitäten

zum Klima-, Boden- und Wasserschutz,

zur Förderung der Biodiversität,

zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume und der Lebensgrundlagen wild lebender Tierarten und wild wachsender Pflanzenarten,

zum Erhalt historischer Kulturlandschaften und Landschaftsteilen von besonders charakteristischer Eigenart.

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als jährliche Zahlung für den jeweiligen Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum oder in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online über das iBALIS-Serviceportal zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • Inhaberinnen und Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) von mindestens 3 Hektar selbst bewirtschaften,
  • Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3 Hektar LF,
  • Weinbaubetriebe,
  • Alm- und Weidegenossenschaften sowie
  • Landschaftspflegeverbände. Bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms inklusive Erschwernisausgleich (VNP) sind darüber hinaus je nach Vorhaben antragsberechtigt:
  • Landwirtinnen und Landwirte,
  • Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten,
  • sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich Jagdgenossenschaften sowie anerkannte Naturschutzvereine, auch wenn sie im Einzelfall weniger als 3 ha (mindestens jedoch 0,1 ha) landwirtschaftlich nutzbare Fläche bewirtschaften,
  • sonstige Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter einschließlich deren Zusammenschlüsse (einschließlich Jagdgenossenschaften, anerkannte Naturschutzvereine, Landschaftspflegeverbände sowie andere Verbände/Vereine). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Wenn Sie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf Einzelflächen durchführen, müssen diese Flächen in Bayern liegen.
  • Der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum beginnt am 1.1. des ersten Verpflichtungsjahres und endet zum 31.12. des letzten Verpflichtungsjahres, unabhängig vom Datum der Antragstellung. Je nach Art Ihres Vorhabens beträgt der Bewilligungs- und Verpflichtungszeitraum 2 oder 5 Kalenderjahre.
  • Darüber hinaus muss Ihr Vorhaben weitere programmspezifische Voraussetzungen erfülllen. Von der Förderung sind öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, beispielsweise Landkreise und Gemeinden, und Teilnehmergemeinschaften ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern

Gemeinsame Richtlinie vom 22.12.2022, in der Fassung vom 12. September 2023

Geschäftszeichen G4-7292-1/1894 der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

A. Rechtsgrundlagen

Grundlagen dieser Richtlinie sind:VERORDNUNG (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strateg …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0775PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.