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Bayern

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern – Bürgschaft ohne Bank (BoB)

LandBayernBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und Finanzierungsbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten.

Die Bürgschaftsbank Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe und auch Gartenbau durch direkte Ausfallbürgschaften, wenn Sie nicht genug bankmäßig ausreichende Sicherheiten haben. Sie können auch eine Bürgschaft für Leasingfinanzierungen erhalten.

Die Förderung erhalten Sie für

Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe,

Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen,

Deckung des Betriebsmittelbedarfs

Kontokorrent- und Avalkredite.

Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, jedoch maximal EUR 1,25 Millionen. Der zu verbürgende Kreditbedarf muss mindestens EUR 25.000 betragen.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre. Bei zu verbürgenden Programmdarlehen der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten kann davon abgewichen werden.

Ihren Antrag stellen Sie bitte über Ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen den zu verbürgenden Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden.
  • Sie müssen den Kredit soweit wie möglich absichern. Von der Förderung ausgeschlossen sind
  • Sanierungs- und Akzeptkredite,
  • Kredite an Vergnügungsbetriebe sowie
  • Konsolidierungsmaßnahmen. Für bereits ausgereichte Kredite können Sie grundsätzlich keine nachträgliche Verbürgung erhalten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Informationsblatt zur Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern GmbH Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Stand: 05/2022

Allgemeines

Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen an kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststätten sowie Gartenhau, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Auch die Verbürgung von Leasingfinanzierungen ist möglich.

Der zu verbürgende Kredit muss zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwendet werden. Verbürgt werden daher Kredite, die insbesondere folgenden Vorgaben dienen:

Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erw …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.