Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)
LandBayernZuschuss
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Bayern
- Bundesland
- Bayern
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.lfa.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie als Unternehmen in innovative Produktionsanlagen investieren, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe verarbeiten und einen hohen Klimaschutzeffekt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern fördert Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Bayern 2021 – 2027, wenn Sie in die Errichtung einer innovativen industriellen Produktionsanlage zur stofflichen Nutzung biogener Rohstoffe oder überwiegend biogener Rest- und Abfallstoffe mit positivem Klimaeffekt investieren.
Sie bekommen die Förderung
als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihre Investitionen in eine neue Anlage, in eine Anlage zur Diversifizierung der Produktion Ihrer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses Ihrer bestehenden Betriebsstätte oder alternativ
als KMU oder großes Unternehmen für Ihre projektbezogenen Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen,
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
Investitionen von KMU bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen,
projektbezogene Investitionsmehrkosten von großen Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss (Beihilfeintensität) erhöht sich bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 Prozent und bei kleinen Unternehmen um bis zu 20 Prozent.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
**Verfahrensablauf**
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein.
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
Für die ausgewählten Antragsskizzen erfolgt in der 2. Stufe die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen, sofern ausreichend EFRE -Mittel oder bayerische Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderprogramm „Investitionsförderung für Scale-Up-Anlagen (BayBioökonomie-Scale-Up)“
vom: 29.01.2024
geändert am: 27.05.2025
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az. 25-3755-2/5/7
Weblink zum Förderprogramm …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/baybiooekonomie-scale-up.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.lfa.desecondary · Fördergeber-Portal: LfA Förderbank Bayern