Bayern
Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
LandBayern
Bayerische Kommunen, deren Gigabitausbau bereits vom Bund gefördert wird, erhalten vom Freistaat einen Zuschuss, der den Bundesfördersatz auf einen höheren Zielfördersatz aufstockt.
Was gefördert wird
- Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke privater Netzbetreiber nach Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
- Umsetzung eines Betreibermodells nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Häufige Fragen
Er deckt die Differenz zwischen dem Zielfördersatz und dem Fördersatz des Bundes. Der Bund fördert mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.