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Bayern

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

LandBayernDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen (in begründeten Ausnahmefällen auch technische Durchführbarkeitsstudien, um Entwicklungsvorhaben vorzubereiten),

Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind,

Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.

Sie erhalten die Förderung

bei Entwicklungsvorhaben und standortrelevanten Technologievorhaben als Zuschuss und

bei Anwendungsvorhaben als Darlehen.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens und der Größe Ihres Unternehmens ab. Sie beträgt

bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25 Prozent und

bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen. Für standortrelevante Technologievorhaben können Sie die Förderung nur erhalten, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 1 Million betragen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bei Anwendungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 10 Prozent bei mittleren und 20 Prozent bei kleinen Unternehmen.

Für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben reichen Sie die Projektskizzen und den Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das elektronische Antragsverfahren (ELAN-FIPS) beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.

Bei Anwendungsvorhaben stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Hausbank, die ihn an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind bei

  • Entwicklungsvorhaben mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund),
  • standortrelevanten Technologievorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Anwendungsvorhaben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss
  • sich der experimentellen Forschung zuordnen lassen,
  • sich durch einen Innovationsgehalt auszeichnen, der über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgeht,
  • mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden, aber technisch machbar sein und
  • mittelfristig wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
  • Sie müssen
  • das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchführen,
  • über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen.
  • Technologievorhaben müssen eine außergewöhnliche Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern haben. Das betrifft folgende Bereiche:
  • Beschäftigungseffekte,
  • volkswirtschaftlicher Nutzen,
  • anschließende wirtschaftliche Verwertung,
  • technologische Ambition.
  • Für Projekte, die Sie im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchführen, können Sie die Förderung nicht erhalten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Durchführung des „Bayerischen Technologieförderungsprogramms plus (BayTP+)”

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 15. Mai 2019, Az. 47-6668/301

[zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 6. Dezember 2023, Az. 47-6668/301]

Vorbemerkung

Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe

dieser Richtlinien,

der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),

der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgeme …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0777PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.