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Bayern

Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)

LandBayernZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als anerkanntes Beratungsunternehmen Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer zu betrieblichen Fragen beraten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern fördert Beratungsleistungen für Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner oder Winzerinnen und Winzer.

Als anerkannter Beratungsanbieter erhalten Sie die Förderung für

die Beratung von Einzelbetrieben zu den Themen Produktionstechnik und Ökonomik innerhalb des Betriebszweigs, Arbeitswirtschaft, Betriebszweigauswertungen oder landwirtschaftliches Bauen,

sonstige Beratungsleistungen wie die Leitung von Arbeitskreisen, die Durchführung von Workshops, Feld- und Weinbergbegehungen, den Betrieb einer Fach-Hotline oder Beratungen zur Umstellung auf ökologischen Landbau.

Sie erhalten die Förderung in Form von Pauschalsätzen je Leistungseinheit.

Bei der Beratung von Einzelbetrieben beträgt die Pauschale bis zu EUR 60,00 je Beratungsstunde.

Für Betriebszweigauswertungen liegt die Pauschale bei EUR 400,00 pro Wirtschaftsjahr und Betriebsstätte.

Bei sonstigen Dienstleistungen und Beratungen hängt die Höhe der Förderpauschale von der Maßnahme ab und beträgt zwischen EUR 2,40 und EUR 2.700.

Landwirtinnen und Landwirte, Gärtnerinnen und Gärtner und Winzerinnen und Winzer (Begünstigte) reichen ihren Antrag vor Beratungsbeginn bei den Beratungsanbietern ein.

Beratungsanbieter richten ihren Antrag bis spätestens 31.10. für das Folgejahr an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Bei einer Betriebszweigauswertung stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.7. für die Auswertung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nach dem bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) anerkannte Beratungsanbieter.

Begünstigte sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU -Definition der EU , die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Bayern haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
  • die Beratungen im Verbund mit der staatlichen Beratung durchführen,
  • jährlich zur Qualitätssicherung stichprobenartig Ihre Kundinnen und Kunden zur Beratung befragen,
  • in Ihrer Rechnung die Höhe der Förderung durch den Freistaat Bayern und die abgerechneten Stunden aufführen und
  • Ihre Beratungen entsprechend der Fördersumme verbilligen.
  • Je nach Vorhaben gelten weitere spezifische Voraussetzungen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

vom 15. Februar 2024, Az. A-7171-1/315

1. Rechtliche Grundlagen

1.1 Beihilferechtliche Grundlage

Die Beihilfen sind bezüglich der Fördergegenstände Nrn. 3.1, 3.2.5 und 3.2.6 nach Art. 22 Abs. 3 Buchst. e) und bezüglich der Fördergegenstände Nrn. 3.2.1 bis 3.2.4 nach Art. 21 der Verordnung (EU) 2022/2472 freigestellt.

1.2 Landesrechtliche Grundlagen

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz – BayAgrarWiG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.