Bayern
Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH
LandBayernBürgschaft
Die BGG übernimmt Garantien für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die sich an kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern beteiligen; den Antrag stellt die Beteiligungsgesellschaft.
Was gefördert wird
- Kooperationen und Innovationsprojekte
- Umstellung bei Strukturwandel
- Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben
- Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
- in Ausnahmefällen Erbauseinandersetzungen, Ausscheiden von Gesellschaftern oder Warenlageraufstockungen
Häufige Fragen
Wenn die Beteiligung ohne Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- Kosten der Garantie
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.