Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025
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Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Kurztext Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) in den Monaten Januar bis Dezember 2025 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen. Sie bekommen die Förderung zum Ausgleich von Kosten, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch Rückgang der Fahrgeldeinnahmen, Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Minderung anderer Ausgleichszahlungen, entstandene Vertriebsmehrkosten in der Umsetzungsphase 2025. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung. Als Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH oder Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung, Mobilität
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Ansprechpunkt:
zuständige Bezirksregierung Bayern
BayernPortal (externer Link)
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Fristen**
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2025 ein. Eine verspätete Antragstellung ist gegebenenfalls möglich.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2025 im Freistaat Bayern (Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2025) vom: 22.11.2024 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr Az. 55-3555.8-101-8 Weblink zur Richtlinie (externer Link) …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
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- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/deutschlandticket-oepnv-bayern.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.lfa.desecondary · Fördergeber-Portal: LfA Förderbank Bayern