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Bayern

Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

LandBayernZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz im ländlichen Raum ein Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Betrieb planen, können Sie unter bestimmten Vorausetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz im ländlichen Raum bei Investitionen, die den Endenergieverbrauch in Ihren Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken. Das Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ basiert auf den Maßgaben der Bayerischen Regionalförderung (BRF) beziehungsweise der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionen:technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung, Anschaffung beziehungsweise Herstellung von Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung),

Sanierung von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung,

Neubau von Gebäuden einschließlich der dazugehörenden Anlagen der Kühl-Raumluft und Heizungstechnik sowie der Warmwasserversorgung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5 Prozent auf die regulären regierungsspezifisch gewährten Subventionen für Energieeffizienz. Dabei gelten insgesamt folgende Höchstfördersätze:45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen in den C-Fördergebieten der GRW,

20 Prozent für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen in den übrigen Fördergebieten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU -Definition der EU .

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Fördergebiet umfasst die EFRE -Schwerpunktgebiete. Eine Förderung für die übrigen Regionen in ganz Bayern, einschließlich der Planungsregion 14 (Großraum München), ist in begrenztem Umfang ebenfalls möglich.
  • Sie senken mithilfe Ihres Vorhabens den Endenergieverbrauch Ihres Betriebs deutlich und halten dabei folgende Mindesteinsparquoten ein:
  • Bei technischen Anlagen einschließlich Gebäudetechnik muss eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu den bereits im Betrieb vorhandenen beziehungsweise zu ersetzenden Maschinen/Anlagen erreicht werden.
  • Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung müssen einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70 Prozent haben.
  • Bei der Sanierung von Gebäuden muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 20 Prozent unterschritten werden.
  • Bei Neubauten muss der Jahres-Endenergiebedarf (Qf) nach den geltenden Vorgaben des GEG um mindestens 12,5 Prozent unterschritten werden.
  • Sie müssen die jeweils geforderte Mindesteinsparung des Endenergieverbrauchs ( kWh /Jahr) durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (zum Beispiel eine Architektin und einen Architekten, eine Beraterin und einen Berater, ein externes Planungsbüro oder einen Anlagenhersteller) nachweisen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ im Rahmen der bayerischen Regionalförderung

Beiblatt zum Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft

Stand: Mai 2023

Zweck der Förderung:

Mit dem Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ sollen Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nach Maßgabe der bayerischen Regionalförderung gefördert werden, die gleichzeitig mit einer signifikanten Reduzierung des Energieverbrauchs verbunden sind.

Die KMU sollen darin unterstützt werden, ihre einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben, welche vor allem im ländlichen Raum der Schaffung und Sicherung vor Arbeitsplätzen „vor Ort“ dienen, in besonders energieeffizienter Weise umzusetzen, um damit zur Energieeinsparung beizutr …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
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