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Bayern

Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR)

LandBayern

Wer in Bayern durch eine Naturkatastrophe existenzbedrohend geschädigt ist, ob Privatperson, Betrieb oder Verein, kann Notstandsbeihilfe oder eine Staatsbürgschaft erhalten.

Was gefördert wird

  • Instandsetzung oder Ersatz privater Gebäude und baulicher Anlagen
  • Reparatur oder Wiederbeschaffung von Hausrat
  • Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit, etwa Gebäude, Maschinen oder Lagerbestände
  • Vermögenswerte von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und sozialen Einrichtungen
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Häufige Fragen

Die Bewilligungsbehörde legt Art und Höhe der Hilfe fest. Feste Beträge nennt die Förderdatenbank nicht.

Beleg: Volltext

Was die Quelle nicht sagt

  • Höhe der Beihilfe und Bürgschaft
  • Antragsfrist nach dem Schadensereignis

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.