Bayern
Finanzhilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR)
LandBayern
Wer in Bayern durch eine Naturkatastrophe existenzbedrohend geschädigt ist, ob Privatperson, Betrieb oder Verein, kann Notstandsbeihilfe oder eine Staatsbürgschaft erhalten.
Was gefördert wird
- Instandsetzung oder Ersatz privater Gebäude und baulicher Anlagen
- Reparatur oder Wiederbeschaffung von Hausrat
- Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit, etwa Gebäude, Maschinen oder Lagerbestände
- Vermögenswerte von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und sozialen Einrichtungen
Häufige Fragen
Die Bewilligungsbehörde legt Art und Höhe der Hilfe fest. Feste Beträge nennt die Förderdatenbank nicht.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- Höhe der Beihilfe und Bürgschaft
- Antragsfrist nach dem Schadensereignis
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.